Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...
für jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.
für jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz nachgewiesen hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis nach § 27 SprengG erteilt wurde.
für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.