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Sie Ihre WBK-pflichtigen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.


Es handelt sich um eine „Leihe“. Das entspricht rechtlich einem vorübergehenden einer von einer anderen Person zur Benutzung. Hierzu muss der Leihende eine .

Es gelten zwei Voraussetzungen:

  1. Zweckbindung – Die in diesem Fall erfüllt ist.
  2. Vorübergehend, für ≤ 1Monat – Das ist hier der „Haken“. Die Dauer von 2 Monaten ist zu lang.