Ist der Umgang mit sogenannten Pfeilabschussgeräten im Sinne des Waffengesetzes erlaubnispflichtig und der Eintrag in eine Waffenbesitzkarte erforderlich?
Ja, da Pfeilabschussgeräte nicht in der Anlage 2 Unterabschnitt 2 - erlaubnisfreie Arten des Umgangs genannt sind.
Nein, sie sind waffenrechtlich wie Armbrüste einzuordnen.