Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass?
Zum dauerhaften Verbringen von Feuerwaffen in Mitgliedstaaten.
Zur Feuerwaffenmitnahme bei Reisen in Mitgliedstaaten, beispielsweise zur Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen oder zur Jagd.
Zur Feuerwaffenmitnahme bei Reisen in Mitgliedstaaten, muss ich die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen.