Ist Sportschützen der Erwerb und die anschließende Nutzung von Kurzwaffenmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen und Langwaffenmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen gestattet (wechselbares Magazin)?
Ja, wenn damit nachweislich dynamische Disziplinen (IPSC) absolviert werden.
Ja, allerdings nur zu Trainingszwecken und nicht im Rahmen von Wettkämpfen.
Nein, da solche Magazine für Privatpersonen verboten sind.