Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
Nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.