Wann darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberechtigten auf dem Schießstand mit einer Waffe für Randfeuerpatronen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22lr) und einer Mündungsenergie von maximal 200 Joule schießen?
Wenn der Schießstandbetreiber zustimmt.
Wenn die behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.