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Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hieb- und Stoßwaffen, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser ausnahmsweise in der Öffentlichkeit geführt werden?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hieb- und Stoßwaffen, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser ausnahmsweise in der Öffentlichkeit geführt werden?