Wie können Feuerwaffen dauerhaft in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden?
Die Feuerwaffen können mit einem Europäischen Feuerwaffenpass verbracht werden.
Durch vorherige Verbringungserlaubnis des Mitgliedsstaates und darauf folgend einer Verbringungserlaubnis der zuständigen deutschen Waffenbehörde.
Eine Verbringungserlaubnis zum Verbringen in einen Mitgliedstaat ist nicht erforderlich.