Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten?
Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Großkaliberwaffe erwerben wollen.
Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 erwerben wollen.
Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Schusswaffe bis Kaliber .22lr (mit Randzündung) erwerben wollen.