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Welche der hier genannten Gegenstände sind Munition im Sinne des Waffengesetzes?
Entscheidend für die Definition als Munition ist die Kombination aus der Zweckbestimmung (Verschießen aus Schusswaffen) mit dem Vorhandensein einer Ladung (Treibladung). Ein Hohlspitzgeschoss hat keine Treibladung und gilt deswegen nicht als Munition.