Wer verfügt im Sinne des Waffengesetzes nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz?
Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie alkoholabhängig sind.
Grundsätzlich alle Personen unter 25 Jahren, wenn sie kein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige und körperliche Eignung vorlegen können.
Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie psychisch krank oder debil sind.