Sie wollen ihren Revolver mit dem Ihres Schützenkameraden dauerhaft tauschen, was müssen sie dabei beachten?
Beide haben eine Erlaubnis zum Erwerb (Voreintrag) der jeweiligen Waffe zu beantragen.
Die Waffen können getauscht werden. Dies ist aber der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
Es handelt sich um ein gegenseitiges Überlassen und Erwerben.