Welcher der genannten Gegenstände ist eine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes?
Nach waffenrechtlichen Vorschriften unbrauchbar gemachtes altes Armeegewehr mit Zulassungszeichen „Ortszeichen in der Raute“.
Messer mit einer 14 cm langen, aber nur einseitig geschliffenen Klinge.
Stockflinte (als Spazierstock getarnte Flinte, früher angeblich oft von Wilderern benutzt)