Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt.
Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.
Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.