Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet?
Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird.
Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.
Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er abhängig von berauschenden Mitteln ist.