Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?
Es werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, Stellungnahmen der örtlichen Polizeidienststelle, der Bundespolizei und des Zollkriminalamts eingeholt. Zudem werden Auskünfte bei den zuständigen Verfassungsschutzämtern eingeholt.
Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde geprüft.
Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.