Ab welchem Alter dürfen Kinder und Jugendliche mit Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen schießen und was ist dabei zu beachten?
Ab 12 Jahren, sofern die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben und eine geeignete Aufsichtsperson zur Betreuung vorhanden ist.
Ab 12 Jahren, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich oder elektronisch dabei sind.
Ab 12 Jahren, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich oder elektronisch ihr Einverständnis erklärt haben.