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In welchem Alter darf ein Jugendlicher auf dem Schießstand, ohne unter einer besonderen Obhut (durch den
Entscheidend für die Frage sind die Worte "ohne unter einer besonderen Obhut zu stehen".
Dieser besonderen Obhut bedarf es beim Schießen nicht für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, also ab 17.
- Siehe auch: Spezielle Ausnahmen vom Volljährigkeitsgrundsatz