Dürfen Sie als Sportschütze mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?
Nein, das ist niemals gestattet.
Ja, das Probeschießen ist gestattet.
Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.