Dürfen Sorgeberechtigte minderjährige Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen?
Ja, Sorgeberechtigte dürfen alle minderjährigen Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen.
Nein, das dürfen nur in der Kinder und Jugendarbeit ausgebildete Obhutspersonen.
Ja, wenn sie zur Standaufsicht berechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen.