Dürfen Sorgeberechtigte minderjährige Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen?
Ja, wenn sie zur Standaufsicht berechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen.
Nein, das dürfen nur in der Kinder und Jugendarbeit ausgebildete Obhutspersonen.
Ja, Sorgeberechtigte dürfen alle minderjährigen Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen.