Für welche Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ist das Bundesverwaltungsamt sachlich unter anderem zuständig?
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (Auslandsdeutsche).
Für ausländische Staatsangehörige innerhalb der Bunderepublik Deutschland.
Im Rahmen der Sportförderung für Profisportler (Sportschützen).