Berechtigt die abgelegte Sachkundeprüfung zum nichtgewerblichen Wiederladen von Hülsen?
Ja, durch die Sachkundeprüfung ist man berechtigt Hülsen wiederzuladen.
Nein, es ist eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erforderlich.
Das Wiederladen von Hülsen ist immer erlaubt.