Unter welchen Voraussetzungen darf ein Kind nach Vollendung seines 12. Lebensjahres mit einer Druckluftpistole auf dem Schießstand eines Vereins schießen?
Das Kind darf nur mit der vereinseigenen Druckluftpistole schießen.
Hierfür ist die behördliche Genehmigung (§3 WaffG) erforderlich.
Das Kind darf mit schriftlichem Einverständnis seiner Eltern und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person schießen.