Was ist bei einer dauerhaften Ausfuhr von Schusswaffen in einen Drittstaat zu beachten?
Es ist nichts zu beachten.
Es ist eine Ausfuhrerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde erforderlich.
Außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).