Erläutern Sie den Begriff „Waffe“ im Sinne des WaffG!
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände.
Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Tragbare Gegenstände, die ohne dafür bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die im Waffengesetz genannt sind.